Krankenfahrten

Krankenfahrt mit dem Taxi: Wann zahlt die Krankenkasse?

Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung: Wie eine Krankenfahrt mit dem Taxi in Hagen mit der Krankenkasse abgerechnet wird – Schritt für Schritt erklärt.

· 3 Min. Lesezeit · Taxi Teke Hagen

Viele unserer Fahrgäste sind überrascht, dass sie eine Fahrt zum Arzt oder in die Klinik gar nicht selbst bezahlen müssen. Andere haben schon von der Verordnung gehört, wissen aber nicht, was sie damit tun sollen. Hier erklären wir in Ruhe, wie eine Krankenfahrt in Hagen abläuft – und wo wir Ihnen Arbeit abnehmen.

Schritt 1: Die Verordnung vom Arzt

Am Anfang steht die „Verordnung einer Krankenbeförderung", im Praxisalltag meist Muster 4 genannt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt sie aus und trägt dort ein, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist und um welche Art von Fahrt es geht.

Fragen Sie in der Praxis ruhig direkt danach – das ist ein völlig normaler Vorgang, und das Praxisteam weiß, was zu tun ist.

Schritt 2: Muss die Kasse vorher zustimmen?

Das ist die Frage, bei der die meisten unsicher werden, und sie lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, um welche Fahrt es geht:

  • Stationäre Aufnahmen und Entlassungen gehören zu den Fahrten, die typischerweise übernommen werden.
  • Ambulante Operationen mit Vor- und Nachbehandlung zählen ebenfalls zu den typischen Krankenfahrten.
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen – also etwa zur regelmäßigen Bestrahlung, zur Chemotherapie oder zur Dialyse – sind genehmigungsfähig, brauchen aber in der Regel die vorherige Zustimmung der Krankenkasse.
  • Auch mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl oder H) oder mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung beziehungsweise Pflegegrad 4 oder 5 sind Fahrten zu ambulanten Behandlungen genehmigungsfähig.

Wichtig: Die Entscheidung trifft immer Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Rückwirkende Genehmigungen sind meist nicht möglich – deshalb sollte die Verordnung vor der ersten Fahrt vorliegen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall zu klären ist, und Sie sparen sich zwei Telefonate.

Schritt 3: Was Sie selbst zahlen

Wenn Ihre Kasse die Fahrt übernimmt, zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt. Bei einer Hin- und Rückfahrt sind das zwei Fahrten, also zweimal die Zuzahlung.

Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfällt auch dieser Betrag – bringen Sie in dem Fall bitte Ihren Befreiungsausweis mit.

Schritt 4: Die Abrechnung übernehmen wir

Den Rest erledigen wir. Sie geben uns die Verordnung, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken, nichts einreichen und auf keine Erstattung warten.

Dasselbe gilt für Fahrten, die über eine Berufsgenossenschaft laufen, also nach Arbeits- oder Wegeunfällen: Auch hier rechnen wir direkt ab.

Was wir außerdem für Sie tun

Eine Krankenfahrt ist mehr als eine Fahrt von A nach B. Wir helfen Ihnen beim Ein- und Aussteigen, begleiten Sie auf Wunsch bis zur Anmeldung und nehmen Rollator oder faltbaren Rollstuhl selbstverständlich mit.

Nicht faltbare oder elektrische Rollstühle, ein Tragestuhl oder eine liegende Beförderung gehören allerdings nicht zu unseren Möglichkeiten – rufen Sie uns in diesem Fall bitte vorher an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ob wir die richtige Wahl sind.

Regelmäßige Fahrten? Als Serie planen

Wer mehrmals pro Woche zur Behandlung muss, bekommt bei uns feste Serienfahrten: gleiche Abholzeit, vertraute Fahrer, zuverlässige Rückfahrt. Wie das bei der Dialyse aussieht, beschreiben wir im Beitrag über Dialysefahrten in Hagen.

Auf der Seite Krankenfahrten Hagen können Sie Ihre Fahrt außerdem direkt planen und anfragen – dort fragen wir gleich das ab, worauf es ankommt.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an.

Jede Fahrt ist anders – am schnellsten klären wir Ihren Fall am Telefon. Wir sind 24 Stunden erreichbar, auch sonntags und feiertags.

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